Seit heute gilt die KI-Kennzeichnungspflicht der EU. Wer beruflich Chatbots einsetzt oder KI-Inhalte veröffentlicht, muss in bestimmten Fällen offenlegen, dass KI im Spiel war. Hier erfährst du, was gekennzeichnet werden muss, wie die Label aussehen und auf welchen Paragraphen das alles basiert. Eine Checkliste mit relevanten Infos, findest du hier.
Seit dem 2. August 2026 ist Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung anwendbar, also der Verordnung (EU) 2024/1689, besser bekannt als EU AI Act [1]. Der Artikel heißt offiziell „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“ und bildet das Kapitel IV der Verordnung. Den Stichtag legt Artikel 113 fest: Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 2. August 2026, und Kapitel IV steht in keiner der Ausnahmelisten [1].
Ein Detail, das gerade etwas für Verwirrung sorgt: Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digital Omnibus, hat Ende Juli etliche Pflichten der KI-Verordnung nach hinten verschoben. Die Kennzeichnungspflicht aber gehört nicht dazu. Artikel 50 gilt seit heute (02. August 2026), Punkt [3].
Der Gedanke dahinter ist einfach und wichtig: Du sollst erkennen können, wann du mit einer Maschine sprichst und wann ein Inhalt aus einer KI stammt.
Eine Sache vorweg: Privat bist du raus.
Die Pflichten treffen Anbieter von KI-Systemen und Betreiber. Also alle, die KI beruflich einsetzen. Die Verordnung nimmt persönliche, nicht berufliche Tätigkeiten ausdrücklich raus (Artikel 3 Nummer 4). Wer privat ein KI-Bild z.B. in die Familiengruppe schickt, muss gar nichts kennzeichnen [5].
Artikel 50 regelt vier Konstellationen in den Absätzen 1 bis 4. Zwei davon betreffen die Hersteller der KI-Systeme, zwei betreffen dich, sobald du KI beruflich einsetzt.
Erstens, Chatbots (Artikel 50 Absatz 1): Menschen müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren. Diese Pflicht liegt beim Anbieter des Systems. Sie entfällt nur, wenn der KI-Charakter aus den Umständen offensichtlich ist. Wenn du einen Chatbot auf deiner Website einbindest, solltest du trotzdem prüfen, ob der Hinweis da ist. Er landet am Ende auf deiner Seite.
Zweitens, maschinenlesbare Markierung (Artikel 50 Absatz 2): Anbieter von Systemen, die Audio, Bilder, Videos oder Texte erzeugen, müssen die Ausgaben in maschinenlesbarem Format als künstlich erzeugt markieren, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Das ist die Baustelle von OpenAI, Google und Co., nicht deine [1].
Drittens, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Artikel 50 Absatz 3): Wer solche Systeme betreibt, muss die betroffenen Personen informieren. Für die meisten Selbständigen und Unternehmen spielt das keine Rolle.
Viertens, Deepfakes und bestimmte Texte (Artikel 50 Absatz 4): Das ist der Absatz, der dich als Betreiberin oder Betreiber direkt trifft. Er hat zwei Teile. Teil eins: Wer mit KI Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken könnten (die Verordnung definiert das in Artikel 3 Nummer 60 als Deepfake), muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Teil zwei: Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, muss das ebenfalls offenlegen. Es sei denn, ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung [1].
Jetzt zur Frage, die alle stellen "Welches Label muss drauf?". Die Antwort: Ein amtliches EU-Logo oder eine vorgeschriebene Formulierung gibt es nicht. Die Verordnung schreibt in Artikel 50 Absatz 5 stattdessen vier Anforderungen fest. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung kommen, er muss klar sein, eindeutig sein und barrierefrei zugänglich sein [1]. Ein versteckter Satz im Impressum erfüllt das nicht. Ein Hinweis, den man erst suchen muss, auch nicht.
In der Praxis haben sich diese Formulierungen etabliert, angelehnt an den Verhaltenskodex der EU-Kommission [2] und die gängigen Leitfäden [4]:
Für den Chatbot, als erste Nachricht im Dialogfenster: „Du schreibst hier mit einem KI-Assistenten.“ Idealerweise ergänzt um den Weg zu einem Menschen.
Für KI-Bilder mit Realitätsbezug, direkt am Bild oder in der Bildunterschrift: „Mit KI erzeugtes Bild“ oder „Dieses Bild wurde mit KI erstellt oder bearbeitet.“
Für Videos und Audio, sichtbar im oder am Medium: „Dieses Video wurde mit KI erstellt oder bearbeitet.“
Für kennzeichnungspflichtige Texte, am Anfang oder deutlich sichtbar am Ende: „Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt.“
Die EU-Kommission hat dazu am 10. Juni 2026 den „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ veröffentlicht, einen freiwilligen Verhaltenskodex mit Mustern für Markierung und Labeling [2]. Im Juli folgten finale Leitlinien zur Umsetzung. Freiwillig heißt: kein Freibrief, aber eine gute Orientierung, wie die Aufsicht die Pflichten liest.
Dazu gehören auch die offiziellen EU-Icons: drei Varianten (das Basis-Icon „AI“, „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“), die du hier direkt kostenlos bei der EU-Kommission herunterladen kannst [11]. So sehen die Label aus, die die EU vorschlägt (ein Auszug aus der Tabelle "Die Ikonen der EU" aus "EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten"):
| Icon | Wann verwenden? | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|
![]() Basis-Symbol „AI“ |
Wenn KI an einem Deepfake (Bild, Audio, Video) oder an einem veröffentlichten Text beteiligt war und du eine eigene Textbeschriftung oder eine interaktive Zusatzebene ergänzt. | Deepfake-Video mit dem Hinweis „Stimmen KI-generiert“, gefolgt vom Basis-Symbol. |
![]() „AI GENERATED“ |
Wenn der komplette Inhalt vollständig von KI erzeugt wurde, ohne von Menschen geschaffene Elemente und ohne menschliche redaktionelle Kontrolle (abgesehen vom Prompt). | Vollständig KI-generierte Deepfake-Videos von Politiker:innen oder fiktiven Ereignissen. Komplett KI-komponierte Musik oder Kunst.* KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen. |
![]() „AI MODIFIED“ |
Wenn bestehende, von Menschen erstellte Inhalte mit KI so verändert wurden, dass ein Deepfake oder ein Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse entsteht. | Das Gesicht in einem echten Foto wird per KI gegen das Gesicht einer anderen Person getauscht. Ein echtes Foto einer leeren Wohnung wird mit KI eingerichtet. |
* Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken gelten reduzierte Offenlegungspflichten: Eine dezente Kennzeichnung reicht, die den Genuss des Werks nicht stört.
Die offiziellen EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Quelle und Download: Europäische Kommission.
Verpflichtend sind sie nicht, du kannst auch eine eigene klare Formulierung nutzen. Aber sie haben einen Vorteil: Wenn viele dasselbe Zeichen verwenden, entsteht Wiedererkennung.
Die Pflicht ist etwas differenzierter, als viele behaupten. „Alle KI-Texte müssen gekennzeichnet werden“ stimmt so nämlich nicht. Folgende Fälle bleiben außen vor:
Private Nutzung. Alles außerhalb der beruflichen Tätigkeit ist ausgenommen [5].
KI als Hilfsmittel. Rechtschreibkorrektur, Formatierung, Standardbearbeitung: Wenn die KI deine Inhalte nicht wesentlich verändert, greift die Markierungspflicht nicht (Artikel 50 Absatz 2) [1].
Offensichtliche Fiktion, Kunst und Satire. Bei erkennbar künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken reicht eine dezente Offenlegung, die den Genuss des Werks nicht stört (Artikel 50 Absatz 4) [1]. Der Drache über der Frankfurter Skyline täuscht niemanden.
Redaktionell verantwortete Texte. Wenn ein Mensch den KI-Text prüft und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte von öffentlichem Interesse (Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2) [1]. Für alle, die sauber mit KI arbeiten, ist das der wichtigste Satz der ganzen Verordnung.
Gewöhnliche Produkttexte, Angebote oder Stellenanzeigen fallen ohnehin meist nicht unter „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ [4]. Trotzdem gilt: lieber eine interne Regel für alles als zwanzig Einzelfallentscheidungen.
Die EU-Pflicht ist nur die eine Ebene. Die großen Plattformen haben eigene KI-Regeln, teils schon seit 2023, und die setzen sie selbst durch, ohne Behörde und ohne Vorwarnung. Wer auf Social Media postet, spielt also auf zwei Spielfeldern gleichzeitig.
Meta (Facebook und Instagram) verlangt die Offenlegung realistischer KI-Inhalte und kennzeichnet teils automatisch, erkennbar am „AI Info“-Label [6]. TikTok verlangt ein Creator-Label für alle realistisch wirkenden KI-Bilder, -Videos und -Audios und erkennt Inhalte teils automatisch über Content Credentials. Manche Inhalte bleiben sogar mit Label verboten, etwa irreführende KI-Darstellungen echter Personen [7]. YouTube fragt beim Upload ab, ob dein Video realistisch wirkende, KI-erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte enthält und blendet dann einen Hinweis ein [8]. LinkedIn liest die C2PA-Metadaten von KI-Bildern aus und zeigt automatisch ein kleines Symbol an [9].
Zwei Konsequenzen daraus: Entferne niemals die Metadaten aus KI-Dateien, um die automatische Erkennung zu umgehen, das verstößt gegen die Plattformregeln. Und die einfachste Lösung im Alltag ist eine einzige interne Regel, die den strengsten Maßstab abbildet, statt für jede Plattform eine eigene Praxis zu führen.
Verstöße gegen Artikel 50 stehen ausdrücklich im Bußgeldkatalog. Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g nennt einen Rahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist [1]. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt eine wichtige Deckelung: Bei ihnen greift der jeweils niedrigere Betrag (Artikel 99 Absatz 6). Der Digital Omnibus hat zusätzlich festgeschrieben, dass Behörden bei Sanktionen die Interessen und das wirtschaftliche Überleben von KMU berücksichtigen müssen [3]. Das sind Obergrenzen, keine Automatismen. Aber sie zeigen, dass die EU das Thema ernst meint.
Bis zum 2. Dezember 2026 haben Anbieter von KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, Zeit, die maschinenlesbare Markierung ihrer Ausgaben nachzurüsten (Artikel 111 Absatz 4, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1744) [3]. Diese Frist gilt nur für die Hersteller und nur für die Technik aus Absatz 2. Deine Offenlegungspflichten aus Absatz 4 gelten seit dem 2. August 2026.
Praktisch heißt das: Verlass dich in den nächsten Monaten nicht darauf, dass dein Bildgenerator seine Ausgaben schon selbst markiert. Kennzeichne sichtbar selbst, wo Absatz 4 greift.
Die Frage kommt garantiert: Musst du Inhalte nachträglich kennzeichnen, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind? Nein. Die EU-Kommission stellt in ihren finalen Leitlinien vom 20. Juli 2026 klar (Abschnitt 8.4, Randnummer 154), dass vor dem Stichtag abschließend erzeugte oder manipulierte Inhalte nicht rückwirkend gekennzeichnet werden müssen. Eine freiwillige Kennzeichnung wird empfohlen [10]. Wichtig zur Einordnung: Die Leitlinien sind rechtlich nicht verbindlich, sie geben die Auslegung der Kommission wieder. Verbindlich könnte das am Ende nur der Europäische Gerichtshof klären.
Einen kleinen Fallstrick solltest du dabei kennen: Sobald du einen alten Inhalt nach dem 2. August mit KI veränderst, gilt die veränderte Fassung als neuer Inhalt und muss gekennzeichnet werden, wenn sie unter die Pflicht fällt. Altbestand bleibt also nur Altbestand, solange du ihn nicht anfasst. Deshalb lohnt es sich, die Erstellungsdaten alter KI-Inhalte zu dokumentieren.
Und meine persönliche Haltung dazu: Ich kennzeichne Stück für Stück trotzdem nach, wo es einfach geht. Freiwillig. Weil ich es wichtig finde zu zeigen, was KI-erzeugt ist.
Erstens: Mach eine Bestandsaufnahme. Wo wird KI bei dir nach außen sichtbar? Chatbot auf der Website, generierte Bilder auf Social Media, KI-Texte im Blog, Voice-Assistenten. Das ist meist eine Liste mit zwei, drei Punkten, keine Doktorarbeit.
Zweitens: Bau den Chatbot-Hinweis ein, als erste Nachricht im Dialog. Ein Satz genügt.
Drittens: Leg eine feste Bildunterschrift für KI-Bilder mit Realitätsbezug fest und nutze sie konsequent. Eine Regel, kein Einzelfall-Ping-Pong. Besser noch: füge die empfohlenen AI Icons der EU zu den Bildern hinzu.
Viertens: Etabliere für Texte eine redaktionelle Routine. Wer prüft vor der Veröffentlichung, wer trägt die Verantwortung? Kurz dokumentieren, fertig. Damit stehst du bei Texten auf der sicheren Seite. Aus meiner Sicht ist es aber auch trotzdem gut, Texte zusätzlich zu kennzeichnen, die mit KI erstellt wurden. Selbst, wenn du sie geprüft hast und die Verantwortung dafür übernimmst.
Fünftens: Frag die Anbieter deiner KI-Tools schriftlich, wie sie die Absätze 1 und 2 erfüllen. Die Antwort ist dein Nachweis, dass du die Frage gestellt hast.

Alle Schritte aus diesem Artikel, markiert nach Gesetz, EU-Kodex, Plattform-Regel und freiwilligem Transparenz-Plus.
Die gesamte Liste, mit der ich selbst gerade arbeite, kannst du hier downloaden.Volle Transparenz: Meine Carousel-Slides tragen schon vor dem 2. August den Hinweis „Slides mit Hilfe von KI erstellt“. Meine Blogartikel entstehen mit KI-Unterstützung und gehen erst online, nachdem ich sie geprüft habe. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei mir. Genau dieses Modell sieht die Verordnung für Texte vor.
Ich halte das ehrlich gesagt für die richtige Richtung. Nicht, weil ein Gesetz es verlangt, sondern weil deine Community ein Recht darauf hat, zu wissen, womit sie es zu tun hat. Transparenz kostet dich einen Satz. Verlorenes Vertrauen kostet dich deutlich mehr. Alle Inhalte, die ich in der Vergangenheit mit Hilfe von KI erzeugt habe, werde ich - wenn es einfach möglich ist - nachträglich noch kennzeichnen.
Stand dieses Beitrags: 2. August 2026. Rechtsgrundlagen und Fristen basieren auf den offiziellen EU-Veröffentlichungen (siehe Quellen).
Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie die Kennzeichnungspflicht dein Unternehmen im Einzelfall trifft, klärst du am besten mit einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei.
Quellen
[1] Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 3, 50, 99, 111 und 113. EUR-Lex.
[5] Handelsblatt/dpa: AI-Act: Wer jetzt KI-Generiertes labeln muss, und wer nicht, August 2026.
[6] Meta: Our Approach to Labeling AI-Generated Content and Manipulated Media.
[7] TikTok-Hilfe: KI-generierte Inhalte.
[8] YouTube-Hilfe: Offenlegung von veränderten oder synthetischen Inhalten.
[9] LinkedIn-Hilfe: Content Credentials.
Redaktionell geprüft und verantwortet von Stefanie Weidner. Erstellt mit KI-Unterstützung. Stand: 2. August 2026.
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